Die Tabelle
| COC | eCOC | |
|---|---|---|
| Wer stellt sie aus | Der Hersteller | Der Hersteller |
| Für wen | Für den Halter des Fahrzeugs | Für die Genehmigungsbehörden |
| Für welche Fahrzeuge | Alle in der EU genehmigten Fahrzeuge | Neue Fahrzeuge ab dem 5. Juli 2026, Klassen M, N, O |
| Träger | Papier oder digitale Kopie des Dokuments | XML-Datei im IVI-Format, eIDAS-gesiegelt |
| Bestellbar? | Ja, beim Hersteller — das ist unser Metier | Nein, kein an die Öffentlichkeit ausgegebenes Dokument |
| Duplikat | Nach Artikel 36, in Papierform, 10 Jahre nach der Herstellung | Nicht anwendbar |
| Rückwirkung | Nicht anwendbar | Keine auf den Bestand |
Drei Situationen, drei Antworten
- Sie importieren einen Gebrauchtwagen. Sie brauchen eine COC. Die eCOC existiert für dieses Fahrzeug nicht. Unser Gebrauchtwagen-Ratgeber.
- Sie haben Ihre Bescheinigung verloren. Sie brauchen ein Duplikat der COC, in Papierform, vorbehaltlich der Zehnjahresregel. Unser Duplikat-Ratgeber.
- Sie kaufen ein Neufahrzeug in der Union. Der Hersteller übermittelt die Daten an die Behörde. Sie müssen nichts bestellen.
Warum die Verwirrung so verbreitet ist
Drei Faktoren wirken zusammen. Zuerst die Ähnlichkeit der Namen: ein Buchstabe trennt COC und eCOC, während die beiden Begriffe sich nicht decken. Dann die mediale Erzählung: der Stichtag 5. Juli 2026 wurde breit als „die COC wird digital“ wiedergegeben — eine Formel, die einen Trägerwechsel für alle nahelegt. Schließlich das kommerzielle Interesse mancher Websites an der Unschärfe: einer Gebrauchtwagenhalterin eine „eCOC“ zu verkaufen heißt, eine Leistung ohne Gegenstand zu verkaufen.
Die einfache Merkregel: wenn Sie das Fahrzeug bereits besitzen, wird man eine COC von Ihnen verlangen.
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Beschreiben Sie uns Ihr Fahrzeug und seine Herkunft. Wir sagen Ihnen, welches Dokument tatsächlich verlangt werden kann, bevor etwas veranlasst wird.
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