Die kurze Antwort
Nein, aus einem einfachen Grund: die eCOC existiert für Ihr Fahrzeug nicht. Die Übermittlung der Konformitätsdaten im elektronischen Format gilt für neue Fahrzeuge, die ab dem 5. Juli 2026 produziert wurden. Der Text sieht keine Rückwirkung auf den Bestand vor.
Fuhr Ihr Auto schon vor diesem Datum — was auf jeden heute angebotenen Gebrauchtwagen zutrifft —, wurde nie eine eCOC-Datei dafür erzeugt. Es gibt also nichts abzurufen, bei uns so wenig wie anderswo.
Was tatsächlich verlangt wird
Für die Zulassung eines aus einem anderen Mitgliedstaat importierten Gebrauchtfahrzeugs wird die klassische Übereinstimmungsbescheinigung erwartet, vom Hersteller ausgestellt und über die Fahrgestellnummer bestimmt.
Zwei Prüfungen entscheiden, ob wir sie beschaffen können:
- Wurde das Fahrzeug in der Europäischen Union neu verkauft? Wenn nicht, gibt es keine europäische Genehmigung und keine Bescheinigung.
- Liegt die Herstellung weniger als zehn Jahre zurück? Danach ist die Ausstellung für den Hersteller keine Pflicht mehr.
Beide Antworten lassen sich aus der Fahrgestellnummer und der ausländischen Zulassungsbescheinigung ablesen. Wir prüfen sie kostenlos vor jedem Angebot.
Und wenn ich verkaufe?
Sie haben keine neue Pflicht. Verfügen Sie über die ursprüngliche Übereinstimmungsbescheinigung, geben Sie sie dem Käufer weiter: sie folgt dem Fahrzeug und spart ihm Zeit und Geld. Haben Sie sie nicht — der häufigste Fall —, sagen Sie es einfach, ohne Sorge: der Käufer kann sie beim Hersteller anfordern.
Zu vermeiden ist die Aussage, das Fahrzeug „verfüge über eine eCOC“. Bei einem Gebrauchtwagen ist das falsch und bringt den Käufer am Schalter in eine Sackgasse.
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