Was wir tun
Ein blockierter Zulassungsvorgang hat fast immer einen genauen, benennbaren Grund. Wir lesen die Unterlagen, die Sie uns schicken, und sagen Ihnen in klarer Sprache, wo das Problem liegt.
- Übereinstimmung zwischen der ausländischen Zulassungsbescheinigung und der Übereinstimmungsbescheinigung (FIN, Typschlüssel, Klasse, Sitzzahl).
- Stimmigkeit von Massen und Reifengrößen zwischen Bescheinigung und tatsächlichem Fahrzeug.
- Prüfung der angegebenen Klasse — M1, N1, N2 — und ihrer Folgen.
- Erkennen der Fälle, in denen die erwartete Bescheinigung gar nicht existieren kann: Herkunft außerhalb der Union, Umbau durch einen Aufbauhersteller, Fahrzeug über zehn Jahre.
- Benennen des fehlenden Stücks, wenn es von einem Dritten stammt (Aufbauhersteller, Importeur, Steuerverwaltung).
Was wir nicht tun
Das schreiben wir lieber klar hin, weil die Branche hier gern im Vagen bleibt.
- Wir sind keine Behörde und haben keinerlei Entscheidungsbefugnis über Ihren Vorgang.
- Wir sagen kein Ergebnis zu: das Ergebnis liegt bei der zuständigen Stelle Ihres Zulassungslandes.
- Wir stellen Ihren Antrag nicht an Ihrer Stelle bei der Behörde.
- Wir erstellen kein Dokument außer denen, die der Hersteller uns ausstellt. Eine Bescheinigung selbst zu erzeugen wäre eine Fälschung.
Was wir beitragen, ist ein fachlicher Blick auf Unterlagen, die wir täglich lesen — und eine ehrliche Antwort, auch wenn sie enttäuscht.
Die fünf häufigsten Blockaden
- 1
Die Bescheinigung fehlt
Der häufigste und einfachste Fall: sie wird beim Hersteller angefordert. Siehe unseren Ratgeber.
- 2
Die Klasse passt nicht
Ein Nutzfahrzeug als Personenwagen gekauft — oder umgekehrt. Feld J der ausländischen Zulassungsbescheinigung entscheidet. Siehe den Transporter-Ratgeber.
- 3
Das Fahrzeug kommt von außerhalb der Union
Dann gibt es keine europäische Bescheinigung, und kein Verfahren lässt eine entstehen. Siehe Fahrzeuge außerhalb der EU.
- 4
Das Fahrzeug wurde umgebaut
Der Hersteller dokumentiert nur das Fahrgestell; das fehlende Stück kommt vom Aufbauhersteller.
- 5
Ein Wert stimmt nicht
Massen, Reifen, Sitzzahl: eine einzige Abweichung zwischen Bescheinigung und Fahrzeug blockiert die Eintragung.
So läuft es ab
Beschreiben Sie Ihre Lage und fügen Sie, sofern vorhanden, die ausländische Zulassungsbescheinigung und die Übereinstimmungsbescheinigung bei. Wir antworten per E-Mail mit unserer Lesart des Vorgangs und den möglichen Wegen.
Die Konditionen dieser Leistung — kostenlos für eine Erstanalyse oder je nach Komplexität berechnet — werden derzeit festgelegt und Ihnen vor jeder Bearbeitung genannt, wie bei unseren übrigen Leistungen.
Warum Sie uns vertrauen können
Ein identifiziertes Unternehmen
euroeCOC wird von ELEKO SARL herausgegeben, eingetragen im Handelsregister Paris, mit überprüfbarer Postanschrift und EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Der Preis vor der Zahlung bestätigt
Wir prüfen zuerst die Verfügbarkeit beim Hersteller und nennen Ihnen dann den genauen Preis und die Bearbeitungszeit. Ohne Ihre Zustimmung wird nichts veranlasst.
Ein menschlicher Ansprechpartner
Eine Person begleitet Ihren Vorgang und beantwortet Ihre Fragen per E-Mail — auch dann, wenn die Antwort lautet, dass es nichts zu beschaffen gibt.
Sichere Zahlung
Die Zahlung erfolgt nach Annahme des Angebots.
Unsere Bewertungen werden unverändert veröffentlicht, ohne Filter. Eine Frage vor der Bestellung? Schreiben Sie uns.