Die Übereinstimmungsbescheinigung eines importierten Gebrauchtwagens
2 Min. Lesezeit · Aktualisiert am
Warum das Dokument fast immer fehlt
Die Übereinstimmungsbescheinigung wird einmal übergeben, an den Erstkäufer, zusammen mit dem Neufahrzeug. Danach hat sie keinen Nutzen, solange das Auto in seinem Zulassungsland bleibt: kein alltäglicher Vorgang verlangt sie. Sie landet in einer Mappe, bei einem Händler oder Leasinggeber, und folgt dem Auto nicht.
Unverzichtbar wird sie an dem Tag, an dem das Fahrzeug das Land wechselt. Dann entdeckt der Käufer zugleich ihre Existenz und ihr Fehlen. Ein Verkäufer, der sagt, er habe sie nicht, ist daher weder nachlässig noch verdächtig: er befindet sich in der Lage der allermeisten europäischen Verkäufer.
Drei Prüfungen vor dem Kauf
Die Bescheinigung lässt sich in fast allen Fällen nachträglich beschaffen. Drei Situationen bilden Ausnahmen, und sie lassen sich vor der Unterschrift erkennen.
- 1
Wurde das Fahrzeug in der Union neu verkauft?
Ein in den USA, Japan oder der Schweiz neu ausgeliefertes Fahrzeug hat keine europäische Bescheinigung, auch wenn es das Modell hier gibt. Die Fahrgestellnummer entscheidet sofort. Siehe unseren Ratgeber Fahrzeug außerhalb der EU.
- 2
Wann wurde es hergestellt?
Nach zehn Jahren besteht keine Pflicht mehr zur Ausstellung eines Duplikats (Artikel 36 der Verordnung (EU) 2018/858). Die Anfrage bleibt möglich, die Antwort ist nicht mehr gesichert.
- 3
Welche Klasse hat es?
Personenwagen (M1) oder Nutzfahrzeug (N1)? Feld J der ausländischen Zulassungsbescheinigung sagt es. Der Unterschied ändert Besteuerung und Sitzzahl bei der Zulassung. Siehe den Ratgeber zu Nutzfahrzeugen.
Was die eCOC für Sie nicht ändert
Seit dem 5. Juli 2026 übermitteln die Hersteller den Genehmigungsbehörden die Konformitätsdaten neuer Fahrzeuge als eCOC, eine strukturierte und elektronisch gesiegelte Datei. Beim Gebrauchtwagenkauf betrifft Sie das nicht: es gilt für ab diesem Datum produzierte Fahrzeuge, und der Fluss läuft vom Hersteller zu den Behörden, nicht über den Halter.
Für einen Gebrauchtwagen brauchen Sie daher die klassische COC, beschafft wie bisher. Die Einzelheiten stehen in unserem eCOC-Ratgeber 2026.
Was der Verkäufer übergeben muss
- Die vollständige Zulassungsbescheinigung des Herkunftslands. In manchen Ländern besteht sie aus zwei Teilen: verlangen Sie beide.
- Einen Kaufvertrag oder eine Rechnung mit der Fahrgestellnummer.
- Das Serviceheft und die verfügbare Historie.
Die Übereinstimmungsbescheinigung steht nicht auf dieser Liste, und das ist normal. Wir holen sie beim Hersteller.
Preise der häufigsten Importmarken
| Marke | Preis inkl. MwSt. | Durchschnittliche Bearbeitungszeit | |
|---|---|---|---|
| Volkswagen | 159 € | 4 Werktage | Bestellen |
| Audi | 159 € | 4 Werktage | Bestellen |
| BMW | 199 € | 10 Werktage | Bestellen |
| Mercedes-Benz | 259 € | 7 Werktage | Bestellen |
| Peugeot | 289 € | 2 Werktage | Bestellen |
| Renault | 279 € | 15 Werktage | Bestellen |
| Toyota | 189 € | 5 Werktage | Bestellen |
| Ford | 189 € | 4 Werktage | Bestellen |
Vollständige Liste: Preise nach Marke.
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