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Sie steht im Fahrzeugschein (Feld E) und am Fahrzeug selbst.

Fahrzeug älter als 10 Jahre? Mehr als 10 Jahre nach der Herstellung ist der Hersteller nicht mehr verpflichtet, ein Duplikat auszustellen (Artikel 36 der Verordnung (EU) 2018/858). Wir prüfen die Verfügbarkeit bei ihm vor jeder Zahlung.