Die COC für Zweiräder
Motorräder, Roller, Kleinkrafträder, drei- und vierrädrige Fahrzeuge gehören zur Kategorie L und verfügen über eine europäische Typgenehmigung. Die Übereinstimmungsbescheinigung ist erforderlich, um ein aus einem anderen EU-Land importiertes Zweirad zuzulassen.
euroeCOC bearbeitet die wichtigsten Motorrad- und Rollermarken. Geben Sie Ihr Modell an und wir bestätigen Preis und Bearbeitungszeit.
2026
Neu: die eCOC-Pflicht ab dem 5. Juli 2026
Seit dem 5. Juli 2026 werden die Konformitätsdaten neu gebauter EU-Fahrzeuge als eCOC (signiertes XML) an die Behörden übermittelt. Für ein importiertes Gebrauchtfahrzeug ändert sich nichts: Sie benötigen die COC, und wir beschaffen sie für Sie.
Die eCOC 2026 verstehenHäufige Fragen
Ist die COC Pflicht, um ein importiertes Fahrzeug zuzulassen?
Ja. Für ein aus einem anderen EU-Land importiertes Fahrzeug ist die Übereinstimmungsbescheinigung erforderlich, um den Fahrzeugschein zu erhalten.
Kann ich ein Duplikat erhalten, wenn ich meine COC verloren habe?
Ja. Wir beschaffen ein offizielles Duplikat der Bescheinigung beim Hersteller. Beachten Sie die 10-Jahres-Regel: Nach Artikel 36 der Verordnung (EU) 2018/858 ist der Hersteller nur 10 Jahre nach dem Herstellungsdatum des Fahrzeugs zur Ausstellung eines Duplikats verpflichtet und bewahrt die Kopien auch nur so lange auf. Danach bleibt es möglich, liegt aber im Ermessen des Herstellers — wir prüfen die Verfügbarkeit, bevor Ihnen etwas berechnet wird.
Ist die COC in ganz Europa gültig?
Ja, die europäische Übereinstimmungsbescheinigung wird in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union anerkannt.